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ABG:


 Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, im Internet einzukaufen. Für einen erfolgreichen und
1. Gibt es eine "AGB-Pflicht" für Programmierer, Designer und Agenturen?

1a. Es  gibt eigentlich keine gesetzliche Pflicht, AGB auf einer Internetseite zu verwenden. Wenn Sie etwa als Werbeagentur keine AGB haben, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Durch AGB können Sie als Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen aber in vielen Punkten zu Ihren Gunsten modifizieren. Gerade als Agentur oder Webdesigner sollten Sie diese Möglichkeit dann aber auch nutzen. 

2. Aber: Die Gerichte haben in den letzten Jahren im B2C Bereich (Verträge mit Verbrauchern) quasi durch die Hintertür eine Pflicht für AGB eingeführt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Belehrungspflichten im Bereich Fernabsatz (Unternehmer schließen mit Verbrauchern Verträge über das Internet) sind inzwischen so zahlreich, dass diese kaum noch sinnvoll ohne AGB dargestellt werden können. De facto besteht also in vielen Bereichen gerade im Internet doch eine Pflicht zur Verwendung von AGB.

3. Im B2B Bereich sollte kein Designer, Hoster oder Webeagentur ohne eigene AGB arbeiten. Ich habe es oft erlebt, dass Agenturen monatelang an einem Projekt arbeiten, der Kunde dann unzufrieden ist und die Bezahlung der Arbeit von Monaten einfach verweigert. Das können Sie durch die Erstellung eigener AGB vermeiden. Gerade Agenturen, die viele verschiedene Leistungen wie Webdesign, Web-Hosting, Social Media, CMS, SEO und Programmierung anbieten, sollten sich klar machen, dass diese verschiedenen Bereiche auch rechtlich differenziert geregelt werden müssen: zum einen was die Definitionen der zu erbringenden Leistungen angeht (Sie wollen ja schließlich nicht 2 Monate ohne Vergütung an nicht einkalkulierten Nachträgen arbeiten), zum anderen aber vor allem was die Bezahlung Ihrer Arbeit angeht. 

Quelle :



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